Alle Jahre wieder!

Eines der emotionalsten Themen, die mir in der Beratung von umgangsberechtigten Elternteilen immer wieder begegnen, ist die Frage nach den großen Feiertagen im Jahr, insbesondere Weihnachten, und deren Umgangsregelungen.

 

Natürlich nehmen hier etwa der 1. Mai oder der 3. Oktober bei weitem nicht einen so großen Stellenwert ein wie Ostern oder das Familienfest schlechthin, Weihnachten. Immer wieder stellt sich die Frage: Wie teilt man nun diese Feiertage so auf, dass alle zu ihrem Recht kommen? Meine Haltung hierzu lebe ich mit meiner Tochter bereits seit ihrem 2. Lebensjahr.


Bevor wir in die tatsächliche Planung des Umgangs zu den Feiertagen kommen, zuvor noch ein paar Tipps, die grundsätzlich bei einer Umgangsregelung bedacht werden müssen. Leider zeigt die Beratungserfahrung, dass oft weder die Beratung durch das Jugendamt oder Beratungsstellen, noch die eigenen Anwälte auf Fallstricke hinweisen. In einem Umgangsverfahren wird zuvor der regelhafte Wochenumgang, meist im Kontext von 2 Wochen, geregelt. Ob jetzt jede Woche Mittwoch und alle 14 Tage oder auch von Donnerstag bis Dienstag oder ein paritätisches Modell. Die Regelungen sind so individuell wie unsere Kinder.

Danach regelt man den Ferienumgang. Juristisch gesehen weicht man in einer bestimmten, von den Eltern oder dem Gericht definierten Zeit vom Wochenumgang ab. Der Ferienumgang hat nichts mit Urlaub zu tun, sondern einfach mit der Zeit im Jahr, die man mit dem Kind verbringen kann.

Hier hat sich in der Regel die hälftige Aufteilung der Ferien größtenteils durchgesetzt. Besonders aufpassen muss man hier jedoch auf eine gut und klar formulierte Regelung. Beispielfhaft ist eine Regelung wie „der Vater hat das Recht und die Pflicht, die erste Ferienhälfte mit dem Kind zu verbringen“, nach meiner Erfahrung nicht ausreichend. Wann fängt die erste Ferienhälfte an? Montag, Freitag nach der Schule? Wo hört die Hälfte der Ferien auf? Vorsicht, Ferienregelungen der Schule ändern sich. Malk sind es 3 Wochen Ostern (wo ist die Mitte) mal 2 Wochen. Man kann schon einige Diskussionen haben, wann man nun 3 Wochen teilt. Auch wenn es einem klar ist, dass man diese z.B. Donnerstag um 12 Uhr teilen kann, ist dies mitnichten immer Konsens. Hier muss eine eindeutige Regelung durch das Gericht getroffen werden.

So, nachdem der Wochenumgang und die Ferien bzw. der Urlaubsumgang geregelt sind, kommen wir zu den Feiertagen im Jahr. Zu den großen Feiertagen gehören Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Neujahr. Meist wird auf die anderen Feiertage nur am Rande geschaut. Ich würde noch Muttertag und Allerheiligen, also Vatertag, in den Ring werfen. Hier könnte man grundsätzlich vereinbaren, dass das Kind sich jeweils bei Papa oder Mama aufhält. Ostern fällt natürlich immer in die Ferien, also ist auch hier eine klare Regelung notwendig.

Doch was macht man mit Weihnachten, den 3 Tagen beginnend mit Weihnachten, dem 24.12. und weiter mit den beiden Weihnachtsfeiertagen? Aus meiner Sicht sollte man hier das Kind wirklich im Auge haben und diesem zu Weihnachten eine möglichst gleichbleibende Tradition ermöglichen. Meines Erachtens ergibt es Sinn, das Weihnachtsfest stabil jedes Jahr gleich zu feiern. Ich weiß, dass dies bedeutet, dass ein Elternteil, das Kind zu Weihnachten an einem bestimmten Tag nicht sieht. Dennoch habe ich selbst genauso Weihnachten geregelt. Meine Tochter verbringt den Heilligen Abend nie bei mir, sondern kommt am 25.12. zu mir und bleibt über Nacht, und am 26.12 bringe ich die Kleine wieder zur Mama.

Somit kann sich für meinen Engel jedes Jahr eine Weihnachtstradition entwickeln, wir haben als Eltern keinen Stress und vor allem wird sie am 24.12. nicht nach wenigen Stunden nach der Bescherung wieder herausgerissen. Wenn ich mir vorstelle, ich habe ein tolles Geschenk bekommen und beginne zu spielen, muss dann aber wieder zum anderen Elternteil … Blöd. Besonders bei meiner Patchwork-Situation, aber auch davor empfand ich diese Klarheit über die Feiertage als sehr entspannend und schön.

Natürlich sind auch andere Lösungen möglich und in manchen Fällen auch sehr sinnvoll. Sehr gängig ist der jährliche Wechsel der Feiertage zwischen den Eltern. Ich denke jedoch, dass hier zum einen immer die Gefahr der unterbewussten Manipulation besteht. So nach dem Motto: „Schade, dieses Jahr wirst Du zu Weihnachten ja beim Papa sein, Dein Onkel kommt extra zu Besuch, um Dich mal wiederzusehen. Natürlich besteht diese „Gefahr“ letztlich immer, aber zu Weihnachten sollten unsere Kinder doch in Ruhe und ohne diesen „Mist“ feiern können. Auch glaube ich, dass gerade zum Weihnachtsfest eine Art Wettkampf um das schönste Fest und die größten Geschenke aufkommen könnte. Neben den ganzen Trennungsgeschichten haben wir auch noch den Auftrag, unsere Kinder zu erziehen und ihnen ein gutes Vorbild im Leben zu sein. Wollen wir an dieser Stelle wirklich, dass Weihnachten zu einem Konsumwettbewerb um die größeren Christbaumkugeln wird?

Es gibt Kämpfe, die es wert sind und auch gekämpft werden müssen. Aber ist das Weihnachtsfest und die Gefahr, dass sich die strahlenden Kinderaugen mit Tränen füllen, einen Kampf wirklich wert?

Abschließend bleibt festzuhalten: Lasst uns bei der Planung der Feiertage auch immer an die Kinder denken und lasst uns versuchen, in die kleinen Köpfe und Herzen hineinzudenken. Unsere Kinder können nichts für die Trennung, unsere Aufgabe als Trennungseltern soll und muss es sein, für die Kleinen ein Weihnachtsfest zu gestalten, das so schön und konfliktlos wie nur möglich gefeiert werden kann.