Eigentlich sollte es ja die schönste Zeit des Jahres sein, der Urlaub. Leider erreichen mich immer wieder verzweifelte Anfragen in dieser Zeit. Papiere fehlen, Vollmachten werden nicht gegeben, und am Ende bleiben nicht selten alle Beteiligten frustriert zurück.
Wenn dein Kind mit einem Erziehungsberechtigten nach zum Beispiel Spanien (innerhalb der EU) reist, ist in der Regel keine Vollmacht erforderlich, da der Erziehungsberechtigte (z. B. ein Elternteil) bereits die rechtliche Vertretung des Kindes übernimmt.
Es gibt jedoch ein paar Punkte zu beachten:
Wenn dein Kind mit einem Erziehungsberechtigten nach Spanien reist, ist in der Regel keine Vollmacht erforderlich, da der Erziehungsberechtigte (z. B. ein Elternteil) bereits die rechtliche Vertretung des Kindes übernimmt. Es gibt jedoch ein paar Punkte zu beachten:
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Reisedokumente:
- Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass oder Personalausweis für EU-Reisen). Ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr gültig.
- Für Spanien reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, da es zur EU gehört.
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Reise mit nur einem Elternteil:
- Wenn das Kind nur mit einem Elternteil reist und die Eltern geteilt das Sorgerecht haben, könnte es sinnvoll sein, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzuführen, insbesondere um mögliche Fragen bei der Einreise zu vermeiden. Diese ist jedoch rechtlich nicht zwingend erforderlich, wenn der reisende Elternteil sorgeberechtigt ist.
- Eine solche Erklärung sollte Angaben zur Reise (Reiseziel, Zeitraum) und die Zustimmung des anderen Elternteils enthalten, idealerweise notariell beglaubigt und auf Spanisch oder Englisch übersetzt.
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Reise mit anderen Personen:
- Reist das Kind mit jemand anderem als einem Erziehungsberechtigten (z. B. Großeltern, Tante/Onkel), ist eine schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese sollte ebenfalls beglaubigt und übersetzt sein, um Komplikationen zu vermeiden.
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Praktische Hinweise
- Manche Fluggesellschaften oder Behörden können bei der Einreise stichprobenartig nach einer Einverständniserklärung fragen, besonders wenn der Nachname des Kindes und des begleitenden Elternteils unterschiedlich ist.
- Es empfiehlt sich, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder des Sorgerechtsnachweises mitzuführen, falls Fragen zur Berechtigung auftauchen.
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