Die schönste Zeit des Jahres

Eigentlich sollte es ja die schönste Zeit des Jahres sein, der Urlaub. Leider erreichen mich immer wieder verzweifelte Anfragen in dieser Zeit. Papiere fehlen, Vollmachten werden nicht gegeben, und am Ende bleiben nicht selten alle Beteiligten frustriert zurück.

An dieser Stelle will ich mal allen ins Gewissen reden und für die Vollmachten werben. 

Wenn dein Kind mit einem Erziehungsberechtigten nach zum Beispiel Spanien (innerhalb der EU) reist, ist in der Regel keine Vollmacht erforderlich, da der Erziehungsberechtigte (z. B. ein Elternteil) bereits die rechtliche Vertretung des Kindes übernimmt. 

Es gibt jedoch ein paar Punkte zu beachten:

 

Wenn dein Kind mit einem Erziehungsberechtigten nach Spanien reist, ist in der Regel keine Vollmacht erforderlich, da der Erziehungsberechtigte (z. B. ein Elternteil) bereits die rechtliche Vertretung des Kindes übernimmt. Es gibt jedoch ein paar Punkte zu beachten:

  1. Reisedokumente:
    • Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass oder Personalausweis für EU-Reisen). Ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr gültig.
    • Für Spanien reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, da es zur EU gehört.
  2. Reise mit nur einem Elternteil:
    • Wenn das Kind nur mit einem Elternteil reist und die Eltern geteilt das Sorgerecht haben, könnte es sinnvoll sein, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzuführen, insbesondere um mögliche Fragen bei der Einreise zu vermeiden. Diese ist jedoch rechtlich nicht zwingend erforderlich, wenn der reisende Elternteil sorgeberechtigt ist.
    • Eine solche Erklärung sollte Angaben zur Reise (Reiseziel, Zeitraum) und die Zustimmung des anderen Elternteils enthalten, idealerweise notariell beglaubigt und auf Spanisch oder Englisch übersetzt.
  3. Reise mit anderen Personen:
    • Reist das Kind mit jemand anderem als einem Erziehungsberechtigten (z. B. Großeltern, Tante/Onkel), ist eine schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese sollte ebenfalls beglaubigt und übersetzt sein, um Komplikationen zu vermeiden.
  4. Praktische Hinweise
    • Manche Fluggesellschaften oder Behörden können bei der Einreise stichprobenartig nach einer Einverständniserklärung fragen, besonders wenn der Nachname des Kindes und des begleitenden Elternteils unterschiedlich ist.
    • Es empfiehlt sich, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder des Sorgerechtsnachweises mitzuführen, falls Fragen zur Berechtigung auftauchen.
Mein Appell
Lasst doch wenigstens in dieser Zeit die Konflikte und kommt euch, wenn auch an der ein oder anderen Stelle mit Faust in der Tasche, entgegen. Der ADAC hat solche Vollmachten, die man sogar in der Landessprache ausdrucken und unterschreiben kann. Manchmal kann sogar ein solcher Schritt einseitig eine Dynamik in Gang setzen, welche den anderen Elternteil ins Boot holen kann.
Ich wünsche euch einen wunderschönen Urlaub. Schnauft wie auch das gesamte Netzwerk durch, und wir sehen uns Mitte August in neuer Frische wieder.
Wichtiger Hinweis auch für Reisen innerhalb der EU
In Europa kann es in einigen Ländern zu Problemen bei der Einreise mit Kindern kommen, wenn nur ein Elternteil mitreist und das alleinige Sorgerecht nicht nachgewiesen werden kann. Insbesondere bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien ist es ratsam, eine Reisevollmacht mitzuführen. Diese sollte von dem Elternteil ausgestellt werden, der nicht mitreist, und idealerweise notariell beglaubigt sein. 
Hier die Vollmacht vom ADAC

https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisevollmacht-kinder/